Nutzungsbedingungen

Der Fahrrad-Transportanhänger UTA ist neben ULF & mehr ein Angebot des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Kreisverband Unna e.V., welches keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Radreisen mit dem eigenen Fahrrad ermöglichen und stellen deshalb diesen Anhänger mit entsprechendem Zubehör zur Verfügung. Eine Mitgliedschaft im ADFC ist nicht notwendig. Wir erheben eine Leihgebühr, um die laufenden Kosten abzudecken. Wir bitten darum, so sorgsam wie möglich mit dem Anhänger umzugehen, damit er so vielen Menschen wie möglich lange zur Verfügung steht.
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe des Fahrrad-Transportanhängers (im Weiteren “Anhänger”) von dem eingetragenen Verein mit dem Namen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Unna e.V., Registereintrag VR 10280 beim Amtsgericht Hamm (im Weiteren als “ADFC” bezeichnet) an NutzerInnen (im Weiteren als “Nutzer” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Anhängers erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden.

Benutzungsregeln

Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Anhängers für diesen verantwortlich. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anhänger ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen. Der Anhänger ist während des Nichtgebrauchs gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Dabei ist zu beachten, dass er mit der Diebstahlsicherung möglichst an der Anhängerkupplung des Kraftfahrzeuges gesichert wird. Es ist dem Nutzer untersagt, Umbauten am Anhänger vorzunehmen. Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und ist zu vermeiden.
Der gewünschte Ausleihzeitraum ist über die Ausleihwebsite <https://adfc-kreis-unna.de/ausleihe-pkwanhaenger/> im Vorfeld der Ausleihe zu buchen. Der Anhänger ist pünktlich am vereinbarten Tage zurückzugeben. Für während der Ausleihe an dem Anhänger entstandene Schäden haftet der Nutzer. Die Haftung schließt auch den Mietausfall ein, der während einer etwaigen Reparatur oder Ersatzbeschaffung dem ADFC entsteht. Bei Diebstahl hat der Nutzer die Anwendung der Diebstahlsicherung nachzuweisen. Etwaige Schäden am Anhänger sind unverzüglich dem ADFC anzuzeigen. Der Anhänger ist versichert inklusive Teilkasko ohne Selbstbeteiligung.
Die Ausleihgebühren sind unterschieden für Nichtmitglieder und Mitglieder des ADFC Kreisverbandes Unna e.V. und auf der Internetseite veröffentlicht.
Die Ausleihgebühr muss bei Übergabe vollständig auf das Konto des ADFC Kreisverbandes Unna überwiesen sein. Bei einer etwaig abgesprochenen Verlängerung des Verleihzeitraumes ist eine entsprechende Nachzahlung bei Rückgabe fällig.
Der Anhänger ist in einem sauberen Zustand zurück zu geben. Wird bei Rückgabe des Anhängers festgestellt, dass der Nutzer seiner Reinigungspflicht nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, so erhebt der ADFC eine zusätzliche Reinigungspauschale von 20,00 Euro.
Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder BE sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Führerschein und Personalausweis sind vor der Anhängerübergabe vorzulegen.

Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder BE sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Führerschein und Personalausweis sind vor der Anhängerübergabe vorzulegen.
Der ADFC übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Leihgutes. Die Nutzungstauglichkeit und die Vollständigkeit des Leihgutes sind vor Nutzungsbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung. Sollte der Anhänger einen solchen Mangel aufweisen, ist dies dem ADFC unverzüglich mitzuteilen. Der Anhänger darf in diesem Fall nicht genutzt werden.

Eine Weitergabe an Dritte durch den Nutzer ist nicht gestattet.

Haftung

Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Anhängers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Reparaturen bedürfen der Rücksprache mit dem ADFC. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden in einem Meisterbetrieb/Fachwerkstatt behoben und dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Anhänger, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Anhängers oder einzelner Teile davon.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potentieller) Nutzer glaubst, dass wir als Anbieter es wissen sollten (Schäden am Anhänger, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreibe uns eine E-Mail.
Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Vorbehalt

Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.