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Nutzungsbedingungen

Allgemeines

  • Die Buchung von Lastenrädern über die Internetseite https://adfc-kreis-unn.de/ausleihe ist ein Angebot des ADFC Kreisverband Unna e.V., Preußenstraße 90c, 44532 Lünen. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe des auf dieser Internetpräsenz angebotenen Leihguts (Lastenfahrräder, Fahrradanhänger, Aktionsmaterial), das von der jeweils verantwortlichen juristischen bzw. natürlichen Personen (im Weiteren als “Anbieter” bezeichnet) an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren als “Nutzer” bezeichnet) verliehen wird. Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  • Mit der Inanspruchnahme des Leihangebots erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in der zu Beginn der Ausleihe aktuellen Fassung einverstanden.
  • Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind durch den Nutzer wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Das Ausleihangebot steht ausschließlich volljährigen Nutzern zur Verfügung.

Benutzungsregeln

  • Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Leihgutes für dieses verantwortlich. Der Nutzer ist verpflichtet, das Leihgut ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen. Das Leihgut ist während des Nichtgebrauchs gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Dabei ist zu beachten, dass es an einen festen Gegenstand anzuschließen oder in einen Raum einzuschließen ist. Es ist dem Nutzer untersagt, Umbauten am Leihgut vorzunehmen. Bei Fahrrädern und Anhängern ist die maximale Zuladung zu beachten.
  • Die Nutzungsdauer der Lastenräder und Fahrradanhänger beträgt maximal drei Tage. Der gewünschte Ausleihzeitraum ist über die Ausleihwebsite https://adfc-kreis-unna.de/ausleihe im Vorfeld der Ausleihe zu buchen. Das Leihgut ist pünktlich am vereinbarten Tage zurückzugeben. Sind während der Ausleihe Schäden am Leihgut entstanden, so sind sie bei der Rückgabe ohne Aufforderung bekanntzugeben.
  • Das Leihgut wird vom Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte und eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet.

Haftung und Schadensfall

  • Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Leihgutes ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.
  • Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Leihgutes. Die Nutzungstauglichkeit und die Vollständigkeit des Leihgutes ist vor Nutzungsbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn keine persönliche Übergabe oder Abnahme des Leihguts zwischen einem Nutzer und dem Anbieter erfolgt (z.B. Lastenrad aus Fahrradbox). Jeder Nutzer ist verpflichtet vor Fahrtbeginn die Fahr- und Verkehrstauglichkeit zu prüfen und den Anbieter unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren. Handelt es sich um einen Mangel, der die Fahr- und Verkehrstauglichkeit beeinflusst, darf das Leihgut nicht benutzt werden! Im Versäumnisfall ist die Nutzerin selbst für während der Leihdauer entstandene Schäden, sowie eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftbar.
  • Der Anbieter haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass das Leihgut trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden am Transportgut.
  • Sollte trotz vertragsgemäßer Nutzung ein Schaden entstehen (z.B. Plattfuß beim Lastenrad), ist dieser vom Nutzer zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Dies kann bei Abgabe des Leihgutes in Auftrag gegeben werden (z.B. bei Radstationen). Die Kosten trägt der Nutzer. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Leihgutes oder einzelner Teile davon. Sollte das Leihgut gestohlen werden, muss der Nutzer den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen, den Anbieter kontaktieren und auch das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter übermitteln. In der Ausleihmaske und in der E-Mail mit der Buchungsbestätigung werden der Eigentümer des Leihgutes und eine Kontakt-E-Mail genannt, die im Mangel- oder Schadensfall genutzt werden kann.
  • Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Leihgut des ADFC kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Es ist daher ausschließlich durch eine eventuell vom Nutzer abgeschlossene Haftpflichtversicherung versichert.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzieller) Nutzer glaubst, dass wir als Anbieter es wissen sollten (Schäden am Leihgut, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an (Tel. 02303 12981) oder schreibe uns eine E-Mail:
lastenrad@adfc-kreis-unna.de

Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Vorbehalt

Da sich das Projekt dauernd weiterentwickelt wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Anbieter vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

Version 2.0. (letzte Änderung 03.02.2024)

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